Wählen Sie Ihre Region

Fenster schließen
Suisse Romande Deutsche Schweiz

Warum gibt es Förderkreise?

Privatpersonen werden nicht direkt Mitglieder der internationalen Genossenschaft Oikocredit. Sie treten stattdessen einem der beiden Schweizer Förderkreise bei, über den sie bei Oikocredit Geld anlegen. Das gilt auch für Institutionen, die bei Oikocredit investieren.

Die Förderkreise sind für die treuhänderische Verwaltung der Gelder und die Mitgliederbetreuung zuständig. Sie sind Teil der internationalen Genossenschaft Oikocredit und üben dort ihr Stimmrecht aus.
In der Schweiz gibt es zwei Förderkreise: Oikocredit deutsche Schweiz und Oikocredit Suisse Romande. InvestorInnen wählen ihren Förderkreis gemäss Ihres Wohnsitzes und/oder ihrer sprachlichen Präferenzen. Italienischsprachige SchweizerInnen werden in beiden Förderkreisen gerne aufgenommen.

Deutsche Schweiz
Suche

Neues Modell der Geldanlage 2023

Wichtige Informationen zur einfacheren und direkteren Art der Geldanlage bei der Genossenschaft Oikocredit.

Änderungen Geldanlage 2023

Übersicht

INFORMATIONSANGEBOTE ZUM NEUEN MODELL DER OIKOCREDIT-GELDANLAGE

Ausführliche Informationen zum neuen Modell und den seit 1. April 2023 neu geltenden Bedingungen zur Zeichnung von Anteilscheinen finden Sie auf dieser Website.

Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne individuell für Auskünfte zur Verfügung: Rufen Sie uns einfach an.

DIE ÄNDERUNGEN IN DER ÜBERSICHT

Neues Modell der Geldanlage:

Oikocredit führt, weltweit eine einfachere und direktere Art der Geldanlage bei der Genossen­schaft ein, um mehr Ressourcen zugunsten der sozialen Wirkung freizusetzen. Sie werden zukünftig direkt in die Genossenschaft Oikocredit International investieren. Aktuell in­vestieren Sie indirekt durch den Verein Oikocredit deutsche Schweiz. Dieser ist Mitglied der Genossenschaft Oikocredit International und zeichnet treuhänderisch Anteilscheine von Oikocredit International in Ihrem Auftrag.

 Was ändert?

Wie im Vorfeld angekündigt, wurden die stimmrechtslosen Anteilscheine von Oikocredit International, die Oikocredit deutsche Schweiz treuhänderisch für Sie hält, am 15. April 2023 in stimmrechtslose Beteiligungsrechte umgetauscht – mit identischem Nennwert und vergleichbaren Vermögensrechten wie die bisherigen Anteilscheine.

Voraussichtlich ab 1. Juli 2023 werden die neuen Beteiligungen dann auch nicht mehr, wie bisher, treuhän­derisch durch Oikocredit deutsche Schweiz verwaltet. Sondern stattdessen werden Sie die Beteiligungen nun direkt über die schweizerische Niederlassung von Oikocredit International in Winterthur erwerben, halten und zurückverkaufen.

 Was bleibt gleich?

  • Es ändert sich nichts an Ihren Kosten, dem Risikoprofil und der Währung Ihrer Geld­anlage, der Dividendenpolitik und Ihren Möglichkeiten zur Erhöhung oder Reduktion resp. Kündigung.
  • Sie werden weiterhin vom gleichen Team in Winterthur betreut.
  • Genau wie bisher untersteht die Oikocredit-Geldanlage niederländischem Recht, stellt eine Beteilung am Eigenkapital von Oikocredit International dar und verleiht kein Stimmrecht oder Recht auf Teilnahme an der Generalversammlung der Genossen­schaft.
  • Der Verein Oikocredit deutsche Schweiz setzt sich weiterhin für Ihre Interessen in der Ge­nossenschaft ein.

DIE ÄNDERUNGEN IM DETAIL

Erster Schritt: Änderung der "Bedingungen zur Zeichnung von Anteilscheinen"

Warum werden Anpassungen vorgenommen?

Oikocredit führt weltweit eine einfachere und direk­tere Art der Geldanlage bei der Genossenschaft ein­. Dieses neue Modell entlastet den Verein Oikocredit deutsche Schweiz künftig er­heblich. Es bringt ausserdem eine langerwünschte Verein­heit­li­chung der Kapital­beschaffung über verschie­de­ne Länder hinweg.

Im Ergebnis kann Oikocredit International mehr Res­sourcen in Partnerschaften und Projekte investieren, die Gemeinschaften mit geringem Einkommen zu­gutekommen. Und bei Oikocredit deutsche Schweiz werden die Interessensvertretung der Deutsch­schweizer AnlegerInnen und unsere Bildungs- und Sensibilisie­rungsarbeit gestärkt. Die bisherige indirekte Struktur hat historische Gründe; Oikocredit deutsche Schweiz hat sich seit vielen Jahren für Reformen eingesetzt. 

Was ist das neue Modell und wie ist meine Geld­anlage betroffen?

Aktuell investieren Sie indirekt in OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit International) durch den Verein Oikocredit deutsche Schweiz. Dieser ist ein Mitglied der Genos­senschaft Oikocredit International und zeichnet treu­händerisch Anteilscheine von Oikocredit International im eigenen Namen, aber auf Rechnung und Risiko von Ihnen als Vereinsmitglied. Mit dem neuen Modell wird es Ihnen möglich sein, direkt in Oikocredit Inter­national zu investieren in Form von Beteiligungsrech­ten. 

Wann wird das neue Modell eingeführt?

Voraussichtlich ab 1. Juli 2023 werden die Be­teiligungen nicht mehr treuhänderisch durch Oikocredit deutsche Schweiz verwaltet. Stattdessen werden Sie diese direkt über Oikocredit International erwerben, halten und zurückverkaufen. Die Rolle des Vereins als intermediärer Treuhänder endet. Die bisherigen “Bedingungen zur Zeichnung von Anteilscheinen” zwischen Ihnen als AnlegerIn und dem Förderkreis werden hinfällig. Entsprechende Details regeln ab dann die Beteiligungsbedingungen von Oikocredit International.

VERGLEICH DES FRÜHEREN UND NEUEN MODELLS

 

Früheres Modell
(bis 31.03.2023; in Teilen bis 30.06.2023)

Neues Modell (geplant ab 1. Juli 2023)

Art der Anlage

Anteilschein der Genossenschaft Oikocredit International, treuhänderisch gehalten durch den Verein Oikocredit deutsche Schweiz.

Stimmrechtloses Beteiligungsrecht an Oikocredit International nach niederländischem Recht, nachfolgend «Beteiligung» genannt.

Emittent

Oikocredit Ecumenical Development Co­operative Society U.A. (Oikocredit Inter­na­tional), Amersfoort, Nieder­lande.

Bleibt gleich (Oikocredit International)

Mindestanlagebetrag bei Eröffnung

Ein Anteilschein zum Nennwert (CHF 250 resp. EUR 200)

Eine Beteiligung zum Nennwert (CHF 250 resp. EUR 200)

Ausgabepreis

Der Ausgabepreis eines Anteilscheins ent­spricht dem Nennwert (CHF 250 resp. EUR 200). Für die Ausgabe zu ei­nem Net­tovermögenswert unter CHF 250 resp. EUR 200 EUR ist eine Ände­rung der Statuten von Oikocredit erfor­derlich, die von der General­ver­samm­lung ge­nehmigt wer­den muss.  

Der Ausgabepreis einer Beteiligung ent­spricht dem Nennwert (CHF 250 resp. EUR 200) oder dem Netto­vermögens­wert (Englisch: net asset value – NAV), je nachdem welcher Betrag niedriger ist. Auf diesem Weg kann Oikocredit auch ohne Änderung der Statuten Beteiligun­gen aus­geben bei sinkendem Wert.

Rückkaufpreis

Zum Nennwert (CHF 250 resp. EUR 200) oder Nettovermögenswert, je nach­dem welcher Betrag niedriger ist. Das bedeu­tet, dass der Rücknahmepreis nicht über CHF 250 resp. EUR 200, aber darunter liegen kann.

Wie bisher. In den Beteiligungsbedin­gun­gen wurde ferner ausdrücklich fest­gelegt, wie der Nettovermögenswert (NAV) pro Beteiligung in verschiedenen Wäh­rungen berechnet wird, falls der NAV unter den Nennwert fallen sollte.

Dividende

Die Direktmitglieder von Oikocredit le­gen die Dividende bei der jährlichen Ge­neral­versammlung fest.

Bleibt gleich

Dividenden­verwen­dung

Gemäss Wunsch des/r AnlegerIn wird eine Dividende ausbezahlt, reinvestiert oder an Oikocredit deutsche Schweiz ge­spendet.

Bleibt weitgehend gleich. Neu: Dividenden unter CHF 50 resp. EUR 50 werden stets rein­vestiert. Spenden unterstützen Oikocredit-Partner im Weltsüden.

Kosten für Anlage­ver­waltung

Keine, aber obligatorische Mitgliedschaft im Verein Oikocredit deutsche Schweiz inkl. Mitgliederbeitrag.

Keine, aber grundsätzlich erlaubt. Mit­gliedschaft im Verein Oikocredit deut­sche Schweiz erwünscht.

Risikobericht

Eine Anlage in Form von Anteilscheinen ist mit finanziellen Risiken verbunden, die üblicherweise für Investitionen in das Ei­genkapital einer Gesellschaft gelten. Risiken sind im Pros­pekt von Oikocredit International be­schrie­ben.

Das Risikoprofil ist identisch mit dem Ri­si­koprofil von Anteilscheinen.

Risiken werden in einem neuen Prospekt be­schrieben, der nach der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde veröffentlicht wird.

 

Anlagen sind grundsätzlich mit erhebli­chen Risiken verbunden und können zum voll­ständigen Verlust des Anlage­kapitals führen.

Oikocredit ist bestrebt, das Kapital der AnlegerInnen durch umsichtige Ge­schäfts­ent­scheidungen und Rückstellun­gen für erwartete Verluste zu schützen; ein Restri­siko kann jedoch nie ganz aus­geschlossen werden. Seit der Gründung von Oikocredit 1975 musste noch keinE AnlegerIn einen Kapitalver­lust hinneh­men. Von Leistun­gen in der Vergangenheit kann allerdings nicht auf künftige Er­gebnisse geschlossen wer­den.

Rückkauf

Sie können jederzeit einen Rückkaufan­trag stellen, indem Sie ein Rückkauffor­mu­lar einreichen, mit dem Sie Ihr Geld zu­rückfordern. Rückkaufanträge werden monatlich be­ar­beitet, die Ausführung liegt im Ermessen von Oikocredit.

Wie bisher können Sie ei­nen Antrag auf Rückkauf stellen.

Rückkaufanträge werden monatlich be­ar­beitet und grundsätzlich nach Ermessen von Oikocredit entschie­den.

Vertretungs­berechti­gung bei Paaren

Paare können wählen, ob beide Perso­nen je einzeln oder nur gemeinsam ver­tre­tungsberechtigt sind.

Gehört eine Anlage mehreren Personen, gelten im Verhältnis zur Genossenschaft alle als je einzeln vertre­tungsberechtigt.

FINANZIELLE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN BISHERIGEM UND NEUEM MODELL

Die Unterschiede zwischen Beteiligungen und den bisherigen treuhänderisch gehaltenen Anteilscheinen sind minimal. Nachfolgend finden Sie dazu detaillierte Ausführungen.

  • Was ist der wesentliche Unterschied zwischen dem bisherigen Modell und den Beteiligungen?

    Die Unterschiede zwischen Beteiligungen und den bisherigen treuhänderisch gehaltenen Anteilscheinen sind minimal.

    Für die Verwaltung Ihrer Anlage fallen auch weiterhin keine Kosten an. Ferner ändert sich nichts bei den Anlagemöglichkeiten, den Rückkäufen, der Währung, den Dividendenbestimmungen, dem Risikoprofil der Anlage oder den Kontaktpersonen für Fragen zu Ihrer Anlage.

    Unter finanziellen Aspekten besteht der Hauptunterschied zwischen Beteiligungen und treuhänderisch gehaltenen Anteilscheinen darin, dass Oikocredit International Beteiligungen zu einem Wert ausgeben kann, der unter dem Nennwert liegt (250 CHF resp. 200 EUR). Das wird nur dann der Fall sein, wenn der Nettoinventarwert der Beteiligungen unter 250 CHF resp. 200 EUR fallen sollte. Bei den Anteilscheinen ist eine Ausgabe unter 250 CHF resp. 200 EUR nicht möglich, ohne die Satzung von Oikocredit International zu ändern. Weitere Informationen dazu finden Sie unter den Fragen „Zu welchem Preis kann ich Beteiligungen gemäß dem neuen Modell kaufen oder verkaufen?“ und „Was ist der Nettoinventarwert einer Beteiligung und wie wird er ermittelt?“.

    More questions
  • Zu welchem Preis kann ich Beteiligungen gemäss dem neuen Modell kaufen oder verkaufen?

    Ausgabepreis

    Jede Beteiligung wird zum Nettoinventarwert (Englisch: net asset value – NAV) oder zum Nennwert (200 EUR resp. 250 CHF) ausgegeben, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Wenn der NAV einer Beteiligung also 200 EUR resp. 250 CHF beträgt oder darüber liegt, beträgt der Ausgabepreis 200 EUR resp. 250 CHF. Wenn der NAV einer Beteiligung unter 200 EUR resp. 250 CHF liegt, ist der Ausgabepreis der niedrigere NAV der Beteiligung. Weitere Informationen zum NAV und zu seiner Berechnung finden Sie unter „Was ist der Nettoinventarwert einer Beteiligung und wie wird er ermittelt?“.

    Dies unterscheidet sich von der derzeitigen Situation, in der Anteilscheine nur zum Nennwert ausgegeben werden können. Die aktuellen Statuten von Oikocredit International enthalten keine Regelungen dazu, was passieren würde, falls der NAV unter den Nennwert fällt. In einem solchen Fall müsste die Geschäftsführung von Oikocredit die Ausgabe (und den Rückkauf) gänzlich einstellen und die Satzung mit Genehmigung der Generalversammlung ändern, um die Ausgabe unter dem Nennwert zu ermöglichen. Für Schweizer AnlegerInnen könnte das bedeuten, dass sie ihre Anlage über einen längeren Zeitraum nicht zurückgeben könnten.

    Mit dem neuen Anlagemodell kann die Ausgabe auf Beschluss der Geschäftsführung auch unter dem Nennwert erfolgen. Damit stehen der Geschäftsführung mehr Möglichkeiten zur Verfügung, um zum Schutz der Genossenschaft und ihrer AnlegerInnen auf besondere Herausforderungen zu reagieren.

    Rücknahmepreis

    Die Festsetzung des Rücknahmepreises ändert sich im Vergleich zu den Anteilscheinen nicht. Oikocredit International wird Beteiligungen der AnlegerInnen zum Nettoinventarwert zurücknehmen. Wenn der Nettoinventarwert der Beteiligung dem Nennwert von 200 EUR resp. 250 CHF entspricht oder höher ist, dann erfolgt der Rückkauf zum Nennwert von 200 EUR resp. 250 CHF. Oikocredit International hat in der Vergangenheit zwar nie einen Rücknahmepreis gezahlt, der unter dem Nennwert liegt, dennoch ist dies beim gegenwärtigen Modell möglich. Daher bestand für AnlegerInnen immer das Risiko, dass sie weniger Geld erhalten, als sie investiert haben. Diese Änderung und die Berechnungsweise des Ausgabe- und Rücknahmepreises einer Beteiligung wird in einem Anhang zu den Geschäftsbedingungen für Beteiligungen ausführlich erläutert. Diese Bedingungen werden auf dieser Website veröffentlicht, bevor die Änderungen vorgenommen werden.

    Beispielberechnungen für Ausgabepreis und Rücknahmepreis
    Szenario: Nettoinventarwert über Nennwert

    Szenario: Nettoinventarwert unter Nennwert

    Ausgabepreis Die schwedische Anlegerin Jansson hat einen Antrag auf Ausgabe für einen Betrag von 10.000 SEK gestellt. Da der Nettoinventarwert der Beteiligung in schwedischen Kronen auf 2.120 SEK festgesetzt wurde, betrug der Ausgabepreis entsprechend 2.000 SEK pro Beteiligung (der Nennwert). Aufgrund der positiven Entscheidung von Oikocredit International über Ausgabe und Rückkauf von Beteiligungen erhält die Anlegerin Jansson 5 Beteiligungen. Die schwedische Anlegerin Jansson hat einen Antrag auf Ausgabe für einen Betrag von 10.000 SEK gestellt. Da der Nettoinventarwert der Beteiligung in schwedischen Kronen auf 1.760 SEK festgesetzt wurde, betrug der Ausgabepreis entsprechend 1.760 SEK pro Beteiligung. Aufgrund der positiven Entscheidung von Oikocredit International über die Ausgabe und Rückkauf von Beteiligungen erhält die Anlegerin Jansson 5,68 Beteiligungen.
    Rücknahmepreis Der österreichische Anleger Maier hat einen Rückkaufantrag für einen Betrag von 750 EUR gestellt. Dieser Anleger besitzt 21,3 Beteiligungen. Da der Nettoinventarwert der Beteiligung in Euro auf 212 EUR festgesetzt wurde, betrug der Rücknahmepreis entsprechend 200 EUR pro Beteiligung (der Nennwert). Aufgrund der positiven Entscheidung über Ausgabe und Rückkauf von Beteiligungen zahlt Oikocredit International dem Anleger Maier 750 EUR unter der Annahme, dass keine Steuern einbehalten werden müssen. Seine Anlage wird um 3,75 Beteiligungen auf 17,55 Beteiligungen reduziert. Der österreichische Anleger Maier hat einen Rückkaufantrag für einen Betrag von 750 EUR gestellt. Dieser Anleger besitzt 21,3 Beteiligungen. Da der Nettoinventarwert der Beteiligung in Euro auf 176 EUR festgesetzt wurde, betrug der Rücknahmepreis entsprechend 176 EUR pro Beteiligung. Aufgrund der positiven Entscheidung über Ausgabe und Rückkauf von Beteiligungen zahlt Oikocredit International dem Anleger Maier 750 EUR unter der Voraussetzung, dass keine Steuern einbehalten werden müssen. Seine Anlage wird um 4,26 Beteiligungen auf 17,04 Beteiligungen reduziert.
    More questions
  • Was ist der Nettoinventarwert einer Beteiligung und wie wird er ermittelt?

    Der Nettoinventarwert (Englisch: net asset value – NAV) gibt den Wert einer Beteiligung am letzten Kalendertag des Monats an. Der Nettoinventarwert einer Beteiligung wird in vier Schritten berechnet:  

    1. Ermittlung des „gesamten Anlegerbetrags“, indem die Anzahl der ausstehenden Beteiligungen für jede Währung mit dem Nennwert und dem Wechselkurs in Euro (laut Bloomberg am letzten Kalendertag des Monats) multipliziert wird. Das Produkt ist der gesamte Anlegerbetrag in Euro.
    2. Ermittlung des „Nettoinventarwerts (NAV)“ von Oikocredit International, indem die Verbindlichkeiten, bei denen es sich nicht um Eigenkapital handelt, von der Bilanzsumme abgezogen werden. Dieser Wert wird am letzten Kalendertag des Monats anhand der Bilanz von Oikocredit International berechnet.
    3. Ermittlung des „Nettoinventarwertquotienten (NAV-Quotient)“, indem der Nettoinventarwert von Oikocredit International (aus Schritt 2) durch den gesamten Anlegerbetrag (aus Schritt 1) geteilt wird. Der NAV-Quotient gibt an, wie viel Cent für jeden Euro des gesamten Anlegerbetrags zur Verfügung stehen. Liegt der Quotient über 1, bedeutet das, dass der Nettoinventarwert einer Beteiligung über dem Nennwert liegt. Ist das der Fall, erfolgen Ausgabe und Rückkauf zum Nennwert.
    4. Ermittlung des exakten Nettoinventarwerts der ausgegebenen Beteiligungen in jeder Währung, indem der NAV-Quotient mit dem Nennwert der Beteiligung multipliziert wird.
    More questions

Letzte Änderung: 1. April 2023