
Neues Modell der Geldanlage 2023
Wichtige Informationen zur geplanten einfacheren und direkteren Art der Geldanlage bei der Genossenschaft Oikocredit.
Privatpersonen werden nicht direkt Mitglieder der internationalen Genossenschaft Oikocredit. Sie treten stattdessen einem der beiden Schweizer Förderkreise bei, über den sie bei Oikocredit Geld anlegen. Das gilt auch für Institutionen, die bei Oikocredit investieren.
Die Förderkreise sind für die treuhänderische Verwaltung der Gelder und die Mitgliederbetreuung zuständig. Sie sind Teil der internationalen Genossenschaft Oikocredit und üben dort ihr Stimmrecht aus.
In der Schweiz gibt es zwei Förderkreise: Oikocredit deutsche Schweiz und Oikocredit Suisse Romande. InvestorInnen wählen ihren Förderkreis gemäss Ihres Wohnsitzes und/oder ihrer sprachlichen Präferenzen. Italienischsprachige SchweizerInnen werden in beiden Förderkreisen gerne aufgenommen.
Wichtige Informationen zur geplanten einfacheren und direkteren Art der Geldanlage bei der Genossenschaft Oikocredit.
Ausführliche Informationen zum neuen Modell und den ab 1. April 2023 neu geltenden Bedingungen zur Zeichnung von Anteilscheinen finden Sie auf dieser Website.
Haben Sie Fragen? Für Interessierte bieten wir Informationsveranstaltungen online und in Präsenz an. Und selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne auch individuell für Auskünfte zur Verfügung: Buchen Sie online einen Telefontermin oder rufen Sie uns einfach an.
Wir erklären den Wechsel zum neuen Modell der Oikocredit-Geldanlage ausführlich und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung: am 14.02. in Winterthur, 20.02. in Bern und 14.03. in Olten; jeweils 18:00 Uhr
Jetzt anmeldenNehmen Sie bequem von Zuhause aus an unserer Online-Veranstaltung teil, wenn Sie noch mehr zum neuen Modell der Oikocredit-Geldanlage wissen möchten oder Fragen haben.
Jetzt anmelden für 17. FebruarNehmen Sie bequem von Zuhause aus an unserer Online-Veranstaltung teil, wenn Sie noch mehr zum neuen Modell der Oikocredit-Geldanlage wissen möchten oder Fragen haben.
Jetzt anmelden für 13. MärzWir gehen gerne individuell auf Ihre Fragen und Anliegen ein. Sagen Sie uns, wann Sie Zeit für ein Telefongespräch haben und wir rufen Sie an.
Jetzt persönlicher Termin buchenOikocredit plant, weltweit eine einfachere und direktere Art der Geldanlage bei der Genossenschaft einzuführen, um mehr Ressourcen zugunsten der sozialen Wirkung freizusetzen. Sie können zukünftig direkt in die Genossenschaft Oikocredit International investieren. Aktuell investieren Sie indirekt durch den Verein Oikocredit deutsche Schweiz. Dieser ist Mitglied der Genossenschaft Oikocredit International und zeichnet treuhänderisch Anteilscheine von Oikocredit International in Ihrem Auftrag. Das neue Geldanlage-Modell erfordert eine Änderung unserer Bedingungen zur Zeichnung von Anteilsscheinen.
Die Umstellung läuft «im Hintergrund» ab, wir halten Sie informiert. Falls Sie nicht mit diesen Änderungen einverstanden sind, können Sie Ihre Geldanlage kündigen. Der entsprechende Verkaufsauftrag müsste bis 31. März 2023 bei uns eintreffen.
Die «Bedingungen zur Zeichnung von Anteilscheinen» regeln die Details der Oikocredit-Geldanlage. Sie sind ein Bestandteil Ihres Vertrages mit Oikocredit deutsche Schweiz. Im Januar 2023 haben wir allen Mitgliedern die neue Fassung der Bedingungen zugestellt. Sie sind ab 1. April gültig für bestehende AnlegerInnen mit Beitritt vor Januar 2023 und ab sofort gültig für neue AnlegerInnen mit Beitritt ab Januar 2023.
Oikocredit plant, weltweit eine einfachere und direktere Art der Geldanlage bei der Genossenschaft einzuführen. Dieses neue Modell entlastet den Verein Oikocredit deutsche Schweiz künftig erheblich. Es bringt ausserdem eine langerwünschte Vereinheitlichung der Kapitalbeschaffung über verschiedene Länder hinweg.
Im Ergebnis kann Oikocredit International mehr Ressourcen in Partnerschaften und Projekte investieren, die Gemeinschaften mit geringem Einkommen zugutekommen. Und bei Oikocredit deutsche Schweiz werden die Interessensvertretung der Deutschschweizer AnlegerInnen und unsere Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit gestärkt. Die bisherige indirekte Struktur hat historische Gründe; Oikocredit deutsche Schweiz hat sich seit vielen Jahren für Reformen eingesetzt.
Aktuell investieren Sie indirekt in OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit International) durch den Verein Oikocredit deutsche Schweiz. Dieser ist ein Mitglied der Genossenschaft Oikocredit International und zeichnet treuhänderisch Anteilscheine von Oikocredit International im eigenen Namen, aber auf Rechnung und Risiko von Ihnen als Vereinsmitglied. Mit dem neuen Modell wird es Ihnen möglich sein, direkt in Oikocredit International zu investieren in Form von Beteiligungsrechten.
Die neuen Bedingungen gelten ab 1. April 2023 für bestehende AnlegerInnen mit Beitritt vor Januar 2023. Damit halten wir die Frist von 60 Tagen ein, die für die Ankündigung solcher Änderungen in den Bedingungen festgehalten ist.
Für neue AnlegerInnen mit Beitritt ab Januar 2023 gelten die Bedingungen ab sofort.
Mit dem Ende der treuhänderischen Anteilscheinverwaltung durch Oikocredit deutsche Schweiz, voraussichtlich ab 1. Juli 2023, werden die Bedingungen hinfällig.
Oikocredit beabsichtigt, dieses neue Modell einzuführen, sobald die benötigten Antworten der Aufsichtsbehörden vorliegen. Die Umsetzung geschieht anschliessend in zwei Phasen.
Voraussichtlich am 1. April 2023 wird Oikocredit International die Anteilscheine, die Oikocredit deutsche Schweiz treuhänderisch für Sie hält, in stimmrechtslose Beteiligungsrechte umtauschen – mit identischem Nennwert und vergleichbaren Vermögensrechten wie die bisherigen Anteilscheine.
Voraussichtlich ab 1. Juli 2023 werden die neuen Beteiligungen nicht mehr treuhänderisch durch Oikocredit deutsche Schweiz verwaltet. Stattdessen werden Sie diese direkt über Oikocredit International erwerben, halten und zurückverkaufen. Die Rolle des Vereins als intermediärer Treuhänder endet.
Wenn Sie mit den Änderungen einverstanden sind, brauchen Sie nichts zu unternehmen.
Sollten Sie die Anpassungen ablehnen, müssen Sie uns dies schriftlich bis 31. März 2023 mitteilen. Dies führt zur Kündigung Ihrer Oikocredit-Geldanlage per 1. April 2023 mit anschliessender Auszahlung.
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Aktuelles Modell |
Neues Modell (geplant ab 1. Juli 2023) |
Art der Anlage |
Anteilschein der Genossenschaft Oikocredit International, treuhänderisch gehalten durch den Verein Oikocredit deutsche Schweiz. |
Stimmrechtloses Beteiligungsrecht an Oikocredit International nach niederländischem Recht, nachfolgend «Beteiligung» genannt. |
Emittent |
Oikocredit Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit International), Amersfoort, Niederlande. |
Bleibt gleich (Oikocredit International) |
Mindestanlagebetrag bei Eröffnung |
Ein Anteilschein zum Nennwert (CHF 250 resp. EUR 200) |
Eine Beteiligung zum Nennwert (CHF 250 resp. EUR 200) |
Ausgabepreis |
Der Ausgabepreis eines Anteilscheins entspricht dem Nennwert (CHF 250 resp. EUR 200). Für die Ausgabe zu einem Nettovermögenswert unter CHF 250 resp. EUR 200 EUR ist eine Änderung der Statuten von Oikocredit erforderlich, die von der Generalversammlung genehmigt werden muss. |
Der Ausgabepreis einer Beteiligung entspricht dem Nennwert (CHF 250 resp. EUR 200) oder dem Nettovermögenswert (Englisch: net asset value – NAV), je nachdem welcher Betrag niedriger ist. Auf diesem Weg kann Oikocredit auch ohne Änderung der Statuten Beteiligungen ausgeben bei sinkendem Wert. |
Rückkaufpreis |
Zum Nennwert (CHF 250 resp. EUR 200) oder Nettovermögenswert, je nachdem welcher Betrag niedriger ist. Das bedeutet, dass der Rücknahmepreis nicht über CHF 250 resp. EUR 200, aber darunter liegen kann. |
Wie bisher. In den Beteiligungsbedingungen wurde ferner ausdrücklich festgelegt, wie der Nettovermögenswert (NAV) pro Beteiligung in verschiedenen Währungen berechnet wird, falls der NAV unter den Nennwert fallen sollte. |
Dividende |
Die Direktmitglieder von Oikocredit legen die Dividende bei der jährlichen Generalversammlung fest. |
Bleibt gleich |
Dividendenverwendung |
Gemäss Wunsch des/r AnlegerIn wird eine Dividende ausbezahlt, reinvestiert oder an Oikocredit deutsche Schweiz gespendet. |
Bleibt weitgehend gleich. Neu: Dividenden unter CHF 50 resp. EUR 50 werden stets reinvestiert. Spenden unterstützen Oikocredit-Partner im Weltsüden. |
Kosten für Anlageverwaltung |
Keine, aber obligatorische Mitgliedschaft im Verein Oikocredit deutsche Schweiz inkl. Mitgliederbeitrag. |
Keine, aber grundsätzlich erlaubt. Mitgliedschaft im Verein Oikocredit deutsche Schweiz erwünscht. |
Risikobericht |
Eine Anlage in Form von Anteilscheinen ist mit finanziellen Risiken verbunden, die üblicherweise für Investitionen in das Eigenkapital einer Gesellschaft gelten. Risiken sind im Prospekt von Oikocredit International beschrieben. |
Das Risikoprofil ist identisch mit dem Risikoprofil von Anteilscheinen. Risiken werden in einem neuen Prospekt beschrieben, der nach der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde veröffentlicht wird. |
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Anlagen sind grundsätzlich mit erheblichen Risiken verbunden und können zum vollständigen Verlust des Anlagekapitals führen. Oikocredit ist bestrebt, das Kapital der AnlegerInnen durch umsichtige Geschäftsentscheidungen und Rückstellungen für erwartete Verluste zu schützen; ein Restrisiko kann jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. Seit der Gründung von Oikocredit 1975 musste noch keinE AnlegerIn einen Kapitalverlust hinnehmen. Von Leistungen in der Vergangenheit kann allerdings nicht auf künftige Ergebnisse geschlossen werden. |
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Rückkauf |
Sie können jederzeit einen Rückkaufantrag stellen, indem Sie ein Rückkaufformular einreichen, mit dem Sie Ihr Geld zurückfordern. Rückkaufanträge werden monatlich bearbeitet, die Ausführung liegt im Ermessen von Oikocredit. |
Wie bisher können Sie einen Antrag auf Rückkauf stellen. Rückkaufanträge werden monatlich bearbeitet und grundsätzlich nach Ermessen von Oikocredit entschieden. |
Vertretungsberechtigung bei Paaren |
Paare können wählen, ob beide Personen je einzeln oder nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind. |
Gehört eine Anlage mehreren Personen, gelten im Verhältnis zur Genossenschaft alle als je einzeln vertretungsberechtigt. |
Die Unterschiede zwischen Beteiligungen und den bisherigen treuhänderisch gehaltenen Anteilscheinen sind minimal. Nachfolgend finden Sie dazu detaillierte Ausführungen.
Die Unterschiede zwischen Beteiligungen und den bisherigen treuhänderisch gehaltenen Anteilscheinen sind minimal.
Für die Verwaltung Ihrer Anlage fallen auch weiterhin keine Kosten an. Ferner ändert sich nichts bei den Anlagemöglichkeiten, den Rückkäufen, der Währung, den Dividendenbestimmungen, dem Risikoprofil der Anlage oder den Kontaktpersonen für Fragen zu Ihrer Anlage.
Unter finanziellen Aspekten besteht der Hauptunterschied zwischen Beteiligungen und treuhänderisch gehaltenen Anteilscheinen darin, dass Oikocredit International Beteiligungen zu einem Wert ausgeben kann, der unter dem Nennwert liegt (250 CHF resp. 200 EUR). Das wird nur dann der Fall sein, wenn der Nettoinventarwert der Beteiligungen unter 250 CHF resp. 200 EUR fallen sollte. Bei den Anteilscheinen ist eine Ausgabe unter 250 CHF resp. 200 EUR nicht möglich, ohne die Satzung von Oikocredit International zu ändern. Weitere Informationen dazu finden Sie unter den Fragen „Zu welchem Preis kann ich Beteiligungen gemäß dem neuen Modell kaufen oder verkaufen?“ und „Was ist der Nettoinventarwert einer Beteiligung und wie wird er ermittelt?“.
Jede Beteiligung wird zum Nettoinventarwert (Englisch: net asset value – NAV) oder zum Nennwert (200 EUR resp. 250 CHF) ausgegeben, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Wenn der NAV einer Beteiligung also 200 EUR resp. 250 CHF beträgt oder darüber liegt, beträgt der Ausgabepreis 200 EUR resp. 250 CHF. Wenn der NAV einer Beteiligung unter 200 EUR resp. 250 CHF liegt, ist der Ausgabepreis der niedrigere NAV der Beteiligung. Weitere Informationen zum NAV und zu seiner Berechnung finden Sie unter „Was ist der Nettoinventarwert einer Beteiligung und wie wird er ermittelt?“.
Dies unterscheidet sich von der derzeitigen Situation, in der Anteilscheine nur zum Nennwert ausgegeben werden können. Die aktuellen Statuten von Oikocredit International enthalten keine Regelungen dazu, was passieren würde, falls der NAV unter den Nennwert fällt. In einem solchen Fall müsste die Geschäftsführung von Oikocredit die Ausgabe (und den Rückkauf) gänzlich einstellen und die Satzung mit Genehmigung der Generalversammlung ändern, um die Ausgabe unter dem Nennwert zu ermöglichen. Für Schweizer AnlegerInnen könnte das bedeuten, dass sie ihre Anlage über einen längeren Zeitraum nicht zurückgeben könnten.
Mit dem neuen Anlagemodell kann die Ausgabe auf Beschluss der Geschäftsführung auch unter dem Nennwert erfolgen. Damit stehen der Geschäftsführung mehr Möglichkeiten zur Verfügung, um zum Schutz der Genossenschaft und ihrer AnlegerInnen auf besondere Herausforderungen zu reagieren.
Die Festsetzung des Rücknahmepreises ändert sich im Vergleich zu den Anteilscheinen nicht. Oikocredit International wird Beteiligungen der AnlegerInnen zum Nettoinventarwert zurücknehmen. Wenn der Nettoinventarwert der Beteiligung dem Nennwert von 200 EUR resp. 250 CHF entspricht oder höher ist, dann erfolgt der Rückkauf zum Nennwert von 200 EUR resp. 250 CHF. Oikocredit International hat in der Vergangenheit zwar nie einen Rücknahmepreis gezahlt, der unter dem Nennwert liegt, dennoch ist dies beim gegenwärtigen Modell möglich. Daher bestand für AnlegerInnen immer das Risiko, dass sie weniger Geld erhalten, als sie investiert haben. Diese Änderung und die Berechnungsweise des Ausgabe- und Rücknahmepreises einer Beteiligung wird in einem Anhang zu den Geschäftsbedingungen für Beteiligungen ausführlich erläutert. Diese Bedingungen werden auf dieser Website veröffentlicht, bevor die Änderungen vorgenommen werden.
Szenario: Nettoinventarwert über Nennwert |
Szenario: Nettoinventarwert unter Nennwert |
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Ausgabepreis | Die schwedische Anlegerin Jansson hat einen Antrag auf Ausgabe für einen Betrag von 10.000 SEK gestellt. Da der Nettoinventarwert der Beteiligung in schwedischen Kronen auf 2.120 SEK festgesetzt wurde, betrug der Ausgabepreis entsprechend 2.000 SEK pro Beteiligung (der Nennwert). Aufgrund der positiven Entscheidung von Oikocredit International über Ausgabe und Rückkauf von Beteiligungen erhält die Anlegerin Jansson 5 Beteiligungen. | Die schwedische Anlegerin Jansson hat einen Antrag auf Ausgabe für einen Betrag von 10.000 SEK gestellt. Da der Nettoinventarwert der Beteiligung in schwedischen Kronen auf 1.760 SEK festgesetzt wurde, betrug der Ausgabepreis entsprechend 1.760 SEK pro Beteiligung. Aufgrund der positiven Entscheidung von Oikocredit International über die Ausgabe und Rückkauf von Beteiligungen erhält die Anlegerin Jansson 5,68 Beteiligungen. |
Rücknahmepreis | Der österreichische Anleger Maier hat einen Rückkaufantrag für einen Betrag von 750 EUR gestellt. Dieser Anleger besitzt 21,3 Beteiligungen. Da der Nettoinventarwert der Beteiligung in Euro auf 212 EUR festgesetzt wurde, betrug der Rücknahmepreis entsprechend 200 EUR pro Beteiligung (der Nennwert). Aufgrund der positiven Entscheidung über Ausgabe und Rückkauf von Beteiligungen zahlt Oikocredit International dem Anleger Maier 750 EUR unter der Annahme, dass keine Steuern einbehalten werden müssen. Seine Anlage wird um 3,75 Beteiligungen auf 17,55 Beteiligungen reduziert. | Der österreichische Anleger Maier hat einen Rückkaufantrag für einen Betrag von 750 EUR gestellt. Dieser Anleger besitzt 21,3 Beteiligungen. Da der Nettoinventarwert der Beteiligung in Euro auf 176 EUR festgesetzt wurde, betrug der Rücknahmepreis entsprechend 176 EUR pro Beteiligung. Aufgrund der positiven Entscheidung über Ausgabe und Rückkauf von Beteiligungen zahlt Oikocredit International dem Anleger Maier 750 EUR unter der Voraussetzung, dass keine Steuern einbehalten werden müssen. Seine Anlage wird um 4,26 Beteiligungen auf 17,04 Beteiligungen reduziert. |
Der Nettoinventarwert (Englisch: net asset value – NAV) gibt den Wert einer Beteiligung am letzten Kalendertag des Monats an. Der Nettoinventarwert einer Beteiligung wird in vier Schritten berechnet:
Letzte Änderung: 26.01.2023
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